Heizperiode und Heizungstemperatur

Heizperiode

Eine klar definierte Heizperiode gibt es nicht.
Wer Eigentum hat, der ist in aller Regel sein(e) eigene(r) Frau/Herr in Sachen „Heizen“.

In der Rechtsprechung finden sich einige Urteile, die den Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende April als generelle Heizperiode bezeichnen. An dieser Zeitspanne orientieren sich die meisten Hausverwaltungen und Vermieter.

 

Heizungstemperatur

Mieter und Eigentümer haben den Anspruch auf eine 20 bis 22 Grad warme Wohnung – minimum tagsüber.
Allgemein gilt zwischen 23 Uhr beziehungsweise 0 Uhr abends und sechs Uhr morgens, dürfen die Raumtemperaturen die Richtwerte um bis zu drei Grad unterschreiten.
In der Nacht ist laut Auskunft des Deutschen Mieterbundes (DMB) somit eine Innentemperatur von 18 Grad ausreichend. Diese sogenannte Nachtabsenkung soll Energie sparen.

 

Für unser Objekt wurde in einer früheren Eigentümerversammlung nachfolgend beschlossen:

1.) Nachtabsenkung der Temperatur (60 Grad) für Heizung und Heißwasseraufbereitung: 
    zwischen 22:30 und 6:00 Uhr

2.) Legionellen-Vorsorge: 1mal pro Woche (Freitags) auf 90 Grad.
     => Vorsicht bei der Wasserentnahme, da sehr heiß!

 

 

Hinweis:
Durch die Heizungswasser-Zirkulation geben die Heizkörper nach dem wieder Hochfahren der Heizungsanlage, nicht sofort die volle Heizleistung.