Ein Brandschutzexperte hat in unserem Objekt die Bereiche Tiefgarage, Schleusendurchgänge zum Treppenhaus sowie die Waschmaschinenräume inspiziert.
In allen Häusern wurde nun je ein automatischer Türschließer an die Stahltür „Tiefgarage-Schleuseneingang installiert.
Des weiteren wurde jeweils 1 Feuerlöscher in den Waschmaschinenräumen aufgestellt.
Auch wurden die 3 Feuerlöscher in der Tiefgarage überprüft bzw. gewartet.
Somit sind nun wieder die Brandschutz-Vorbeugemaßnahmen erfüllt.
Der vorherige Schließmechanismus der Türen entsprach nicht mehr der Brandschutzverordnung, daher musste ein automatischer Türschließer installiert werden.
Das automatische Schließen von Brandschutztüren ist grundsätzlich Pflicht.
Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) müssen so konstruiert sein, dass sie sich nach dem Öffnen selbsttätig schließen, um im Brandfall eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
Es ist streng verboten, Brandschutztüren mit Keilen, Stühlen oder anderen Gegenständen langfristig offen zu halten.
siehe Aushang (weiter unten)
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