Ein Eigentümer berichtete im April 2025, dass hinter seinem KFZ-Stellplatz in der TG ein kleiner, abschließbarer, an der Wand befestigter Stahlwandschrank entwendet wurde. Einen ungefähren Zeitpunkt, wann dies bemerkt wurde, konnte er nicht nennen. Es wurde ihm nahegelegt, die Polizei zu informieren.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Speicherdauer von Videoaufzeichnungen bei Videoüberwachung lt. Gesetzeslage auf maximal 72 Stunden begrenzt ist.